Jugendstrafrechtsanwalt Muenchen

Jugendstrafrecht

Sie, Ihr Sohn oder Ihre Tochter hat eine Straftat begangen und war zum Tatzeitpunkt noch keine 18 Jahre alt? Oder noch unter 21? Dann sollten Sie dringend einen Anwalt aufsuchen der auf das Thema Jugendstrafrecht spezialisiert ist.

  • Eine Person unter vierzehn Jahren ist strafrechtlich nicht verantwortlich, Jugendstrafrecht ist also nicht anwendbar.
  • Im Alter zwischen vierzehn und achtzehn Jahren unterliegt der Beschuldigte dem Jugendstrafrecht. Es ist dann zu prüfen, ob und ggf. wie weit der Beschuldigte schon strafrechtlich verantwortlich ist. Ist der Jugendliche strafrechtlich verantwortlich, dann ist die Anwendung von Jugendstrafrecht zwingend.
  • Ist der Beschuldigte zur Zeit der Tat bereits achtzehn aber unter einundzwanzig Jahren alt, bezeichnet man ihn als Heranwachsenden.
Es wird nun im Einzelfall entschieden ob das Jugendstrafrecht oder das allgemeine Strafrecht bei Ihrem Kind anzuwenden ist. Dabei wird die Persönlichkeit im Bezug auf die sittliche und geistige Entwicklung eingestuft. Wie reif ist, oder war Ihr Kind zum Zeitpunkt der Tat? Auch wenn am Ende eventuell das allgemeine Strafrecht angewendet wird, bestehen für Heranwachsende im Vergleich zu Erwachsenen bestimmte Privilegierungen. So kann z.B. von lebenslanger Freiheitsstrafe abgesehen werden. Und die Sicherungsverwahrung darf nicht direkt angeordnet, sondern lediglich vorbehalten werden.
Wenn man zum Tatzeitpunkt 21 Jahre oder gar älter warst, dann wird das Jugendstrafrecht nicht mehr angewendet. Außer in der jeweiligen Verhandlung werden auch Straftaten behandelt, die bereits in jüngeren Jahren begangen wurden.
Jugendstrafrechtsanwalt München - Florian Schneider

Anwalt für Jugendstrafrecht in München

Mein Name ist Florian Schneider - meine Jugendstrafrechtskanzlei befindet sich in München unweit des Viktualienmarkts. Gerne stehe ich Ihnen oder Ihren Kindern in allen jugendstrafrechtlichen Belangen zur Seite. Mein jahrelangen Erfahrungen als Jugendstrafrechtsanwalt, bringe ich in der Verteidigerrolle für Sie oder Ihren Sohn / Tochter sehr gerne erfolgreich ein.

Noch Fragen zum Thema Jugendstrafrecht? Vielleicht finden Sie im Strafrechts-Blog bereits erste Antworten.

Verteidigung

Sie, oder Ihr Sohn/ Ihre Tochter hat eine Anklage erhalten? Oder Ihnen ein strafrechtliches Vergehen gestanden? In diesem Falle sollten Sie auf alle Fälle einen Jugendstrafrechtsanwalt konsultieren. Gerne stehen wir Ihnen (nach Terminvereinbarung) für einen Beratungstermin in unserer Jugendstrafrechtskanzlei zur Verfügung. Und natürlich beraten und vertreten wir Sie oder Ihre Kinder in jugendstrafrechtlichen Angelegenheiten auch vor Gericht.

Wichtiger Tipp

Machen Sie grundsätzlich keine Aussage bei der Polizei, wenn überhaupt sollten Sie dies erst zu einem späteren Verfahrensstadium durch den Anwalt machen lassen. Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich. 24/7-Notruf: 0162 – 42 46 843
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Beratungsgespräch

Eine Erstberatungen kostet zwischen € 120 und € 225 inklusive Mehrwertsteuer - je nach Schwierigkeit und Umfang sowie Bedeutung der Sache. Sie ist im Voraus in Bar vor dem Termin zu entrichten. Den genauen Betrag erfahren Sie bei der Terminvereinbarung.

Verteidigung

Sollten wir im Anschluss an die Beratung den Fall Ihres Kindes übernehmen, werden Ihnen die Kosten des Beratungsgesprächs natürlich angerechnet. In unserem Strafrechtsblog finden Sie u. a. Artikel über bereits von mir verteidigte Fälle zum Thema Jugendstrafrecht: Strafrechtsblog

Unsere Jugendstafrechtskanzlei ist nicht nur in München, sondern z. B. auch im Umkreis von München für Sie und / oder Ihre Kinder tätig: unter anderem in Ulm, Ebersberg, Erding, Freising, Kempten, Miesbach, Rosenheim, Fürstenfeldbruck, Memmingen, Nürnberg, Landsberg, Starnberg, Passau, Rosenheim, Holzkirchen, Weilheim, Penzberg, Augsburg, Ingolstadt und Tegernsee. Das Einzugsgebiet unserer Kanzlei für straffällige Jugendliche geht weit über München hinaus. Der Fachanwalt für Jugendstrafrecht - Florian Schneider - vertritt Sie auch gerne in Berlin, Hamburg, Stuttgart, Nürnberg, Frankfurt oder Hannover.

Impressum

Fachanwaltskanzlei für Jugendstrafrecht - Florian Schneider

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München

(Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)

Notruf 24/7: 0162 – 42 46 843

Tel.: 0 89 – 54 91 34 34

Fax: 0 89/ 54 91 34 11

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