Sie, Ihr Sohn oder Ihre Tochter hat eine Straftat begangen und war zum Tatzeitpunkt noch keine 18 Jahre alt? Oder noch unter 21? Dann sollten Sie dringend einen Anwalt aufsuchen der auf das Thema Jugendstrafrecht spezialisiert ist.
Mein Name ist Florian Schneider - meine Jugendstrafrechtskanzlei befindet sich in München unweit des Viktualienmarkts. Gerne stehe ich Ihnen oder Ihren Kindern in allen jugendstrafrechtlichen Belangen zur Seite. Mein jahrelangen Erfahrungen als Jugendstrafrechtsanwalt, bringe ich in der Verteidigerrolle für Sie oder Ihren Sohn / Tochter sehr gerne erfolgreich ein.
Sie, oder Ihr Sohn/ Ihre Tochter hat eine Anklage erhalten? Oder Ihnen ein strafrechtliches Vergehen gestanden? In diesem Falle sollten Sie auf alle Fälle einen Jugendstrafrechtsanwalt konsultieren. Gerne stehen wir Ihnen (nach Terminvereinbarung) für einen Beratungstermin in unserer Jugendstrafrechtskanzlei zur Verfügung. Und natürlich beraten und vertreten wir Sie oder Ihre Kinder in jugendstrafrechtlichen Angelegenheiten auch vor Gericht.
Machen Sie grundsätzlich keine Aussage bei der Polizei, wenn überhaupt sollten Sie dies erst zu einem späteren Verfahrensstadium durch den Anwalt machen lassen. Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich. 24/7-Notruf: 0162 – 42 46 843
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de
Eine Erstberatungen kostet zwischen € 120 und € 225 inklusive Mehrwertsteuer - je nach Schwierigkeit und Umfang sowie Bedeutung der Sache. Sie ist im Voraus in Bar vor dem Termin zu entrichten. Den genauen Betrag erfahren Sie bei der Terminvereinbarung.
Sollten wir im Anschluss an die Beratung den Fall Ihres Kindes übernehmen, werden Ihnen die Kosten des Beratungsgesprächs natürlich angerechnet. In unserem Strafrechtsblog finden Sie u. a. Artikel über bereits von mir verteidigte Fälle zum Thema Jugendstrafrecht: Strafrechtsblog
Fachanwaltskanzlei für Jugendstrafrecht - Florian Schneider
Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München
(Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf 24/7: 0162 – 42 46 843
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